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E-Bike Akku – Reichweite, Ladezyklus & Lebensdauer

Der Motor ist zwar der Star bei der Ausstattung eines E-Bike, aber ohne Akku läuft es nicht. Den Akku eines E-Bike findest du entweder in den Gepäckträger eingebaut, am Rahmen montiert oder in den Rahmen integriert, wobei die integrierten Akkus wie z.B. der PowerTube von Bosch ganz klar auf dem Vormarsch sind.

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Tipps zu deiner Fahrrad-Anzeige: So geht verkaufen.

Als digitaler Handelsplatz für neue und gebrauchte Fahrräder aller Art, sind wir stets daran bemüht, euch dabei zu helfen, euren bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
meinfahrradmarkt.de bietet komfortable und mit einem geringen Zeitaufwand verbundene Lösungen, um eine Anzeige zu erstellen. Dennoch sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und eine Anzeige vorbereiten. Eine gut vorbereitete Anzeige verkauft sich von selbst.
Wir haben für Dich die wichtigsten Tipps zusammengefasst.

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Sensoren bei E-Bike Motoren

Die Motoren werden von Sensoren gesteuert, um die passende Unterstützung zu liefern, sodass die Geschwindigkeit kontrolliert werden kann. Es gibt Trittfrequenz-, Drehmoment- und Geschwindigkeitssensoren, die teils allein oder in Kombination miteinander arbeiten.

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Gebrauchtes E-Bike kaufen. Lohnt es sich?

Das E-Bike ist in den letzten Jahren zu einem immer beliebteren Verkehrsmittel aufgestiegen: Ganz egal, ob in der Stadt, zu Reisezwecken oder in den Bergen. Nicht selten kostet ein E-Bike 2.000 Euro oder mehr. Vielen Pedelec-Interessenten ist diese Summe zu hoch. Der Kauf eines gebrauchten E-Bike kann in diesem Fall eine mögliche Option sein.

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E-Bike Motor: Die Herstellerübersicht

In den letzten Jahren hat sich auf den Markt der E-Bike-Motoren für das E-Bike und das Pedelec viel getan. Nun stehen Qualität, Zuverlässigkeit und Fahrspaß im Vordergrund. Hier findet Ihr eine Übersicht der verschiedenen Hersteller:

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.