Drei wichtige Faktoren beim Pedelec & E-Bike Kauf

Worauf muss ich beim Kauf eines gebrauchten oder neuen Pedelec & E-Bike achten? Diese drei Faktoren solltest Du kennen.

1. Der Zustand vom Pedelec & E-Bike.

Ein genauer Blick auf das Rad lohnt sich.

Ein genauerer Blick hilft zur Beurteilung, ob ein Angebot gut oder schlecht ist. Nehme dir Zeit und suche das Gespräch mit dem Verkäufer. Speziell bei gebrauchten Rädern kannst du nach der Historie oder Belegen fragen. Schaue nach, ob der Zustand vom Rahmen und Akku einer optischen Begutachtung standhält. Bei gebrauchten E-Bikes wirst du selbstverständlich noch intensiver schauen müssen. Verschleiß der Bremsen, Reifen oder achte auch darauf, dass beim Akku kein Rost an den Kontakten zu sehen ist. Auch ein Blick auf den Rest der Ausstattung lohnt sich. Funktionierende Front- und Rückleuchten sind nett, eine bereits montierte Klingel kann auch nie schaden. Der Bordcomputer funktioniert? Zu einer StvZO-konformen Ausstattung gehören außerdem noch Reflektoren oder ein Reflexstreifen auf dem Reifen.


2. Die Akku-Kapazität beim Elektrofahrrad.

Wie viele Ladezyklen verfügt ein E-Bike Akku?

Wie viele Ladezyklen der Akku schon durchlaufen hat, ist die entscheidende Frage, um seine verbleibende Lebensdauer einschätzen zu können. Gerade bei gebrauchten Rädern wirst du dich prinzipiell auf die Einschätzung und die Angaben der Verkäufer verlassen müssen. Die tatsächlichen Ladezyklen kann nur die Werkstatt auslesen. Gegebenenfalls kannst du das allerdings auch beim Gebrauchtkauf organisieren, falls es die Verkäufer zulassen. Außerdem sollte der Akku frei von Beschädigungen sein. Dabei gilt als Grundregel, dass moderne Li-ionen E-Bike Akkus rund 600-1000 Ladezyklen überstehen, ohne an Speicherfähigkeit oder Leistungsabgabe zu verlieren.

3. Wartung und Service beim Pedelec & E-Bike.

Worauf gilt beim Kauf eines Elektrofahrrad zu achten?

Am besten ist es, wenn das E-Bike beim Fachhändler professionell gewartet wird. Die Arbeiten trägt die Werkstatt in ein Serviceheft ein. Gerade bei gebrauchten E-Bikes ist es ein gutes Zeichen, wenn das Serviceheft vorhanden und bestenfalls vollständig ausgefüllt ist. So kannst du genau kontrollieren, wann die letzte Überprüfung der Verschleißteile wie Bremsen, Reifen, Schaltung und Kette stattgefunden hat. 

Generell empfiehlt sich bei Wartung & Service am Elektrorad folgendes:

  • Stromquelle des Pedelec oder E-Bike abschalten
  • Sauberkeit des Bikes: Eine regelmäßige Waschung ist wichtig
  • Auf Bremsen achten. Der Verschleiß ist höher als bei herkömmlichen Fahrrädern
  • Akku sicher und trocken lagern

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Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.