Fahrrad, Pedelec oder E-Bike finanzieren. Schnell und günstig auf dem Rad.

Der Kauf eines neuen Bikes kann kostspielig werden. Insbesondere die Preise für ein durchschnittliches Pedelec oder E-Bike starten bei rund 1.800€. Dennoch liegen die Fahrräder mit Elektro-Antrieb voll im Trend. Immer mehr Deutsche steigen auf Elektroräder um und genießen die schon immer Dagewesene Mobilität.

E-Bike günstig finanzieren

Auf dem Weg zum Traumbike sollte man natürlich auf den eigenen Kontostand schauen. Was kann ich mir leisten? Doch lieber günstige Raten, anstatt das Geld in einem Schwung loszuwerden? Auch wenn es beim Pedelec selten um höhere Summen aufwärts von 4.500 Euro geht, soll die Finanzierung vom Bike schließlich perfekt auf Deine persönlichen Ansprüche zugeschnitten sein. Achte auf die flexible Laufzeit der Kredithöhe und ob die Kondition fair an Deine persönliche Lebenssituation angepasst ist.

Vorteile einer E-Bike Finanzierung

  • Individuelle Konditionen
  • Bestimme selbst die Laufzeit, Kredithöhe und Raten
  • Einen Wunsch erfüllen
  • günstiger Kredit
  • Weiter das eigene Geld sparen
  • Oftmals geringe Kosten bei vorzeitiger Ablöse des Kredits

Da darf auch die passende Finanzierung nicht fehlen. Die beste Konditionen für Dein Bike findest du unten.

JobRad: Das Dienstradleasing

Die JobRad GmbH ist ein deutschlandweiter Anbieter für das leasen von Dienst-Fahrräder und Dienst-E-Bikes mit Sitz in Freiburg. Sie werden durch Entgeltumwandlung seitens Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmer geleast. Dadurch erhalten Mitarbeiter die Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber das eigene Wunschrad zu beziehen und dieses bequem per monatlicher Gehaltsabrechnung zu bezahlen. Der Clou: Das allseits bekannte und steuerlich vorteilhafte Dienstwagenprivileg (1 %-Regel) gilt seit Ende 2012 nun auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Die Zweiräder sind demnach wie ein Dienstwagen nach §8 Abs. 2 Satz 8 EStG zu behandeln.

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.