Karriere

Wo Kompetenz auf Charakter trifft

Warum du mit uns arbeiten solltest

Das meinfahrradmarkt.de-Team sucht nach Talenten im Online-Marketing. Wenn Du bereit bist, mit uns als Startup erfolgreich zu wachsen, dann bist Du bei uns richtig aufgehoben. Mit einem genialen Team, spannenden Projekten und innovativen Lösungen arbeiten wir zielstrebig daran die Handelsplattform für jeden zugänglich zu machen. Außer die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten, bietet dir meinfahrradmarkt.de noch weitere Vorteile:

Entwickle deine persönliche Stärke
Du bist Experte auf deinem Gebiet? Dann beweise es. Du bist immer ein Teil des großen Ganzen. Du gestaltest mit deinem Wissen und deiner Persönlichkeit meinfahrradmarkt.de mit. Fortbildungsprogramme werden unterstützt.

Dein Engagement
Wir respektieren jeden Mitarbeiter und haben eine persönliche Arbeitsatmosphäre aufgebaut. Weil wir zusammen Ideen ausbauen und verwirklichen, zusammen Probleme besprechen und Lösungen finden. Außerdem unterstützen wir uns gegenseitig und planen auch Incentive-Veranstaltungen zusammen.

Starte mit uns durch
Profitiere durch unsere professionelle Unternehmensstruktur. Erreiche mit uns den nächsten Meilenstein und werde Teil der meinfahrradmarkt.de GmbH. Erlebe Performance, Innovation und Fairness.

Deine neue Position?
Aktuell haben wir keine Stellen ausgeschrieben. Du kannst dich aber gerne jederzeit initiativ bei uns bewerben.

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.