Tipps zu deiner Fahrrad-Anzeige: So geht verkaufen.

Als digitaler Handelsplatz für neue und gebrauchte Fahrräder aller Art, sind wir stets daran bemüht, euch dabei zu helfen, euren bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. meinfahrradmarkt.de bietet komfortable und mit einem geringen Zeitaufwand verbundene Lösungen, um eine Anzeige zu erstellen. Dennoch sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und eine Anzeige vorbereiten. Eine gut vorbereitete Anzeige verkauft sich von selbst. Wir haben für Dich die wichtigsten Tipps zusammengefasst.

Welches Fahrrad verkaufst Du?

Bevor es überhaupt losgeht, daran zu denken, wie viel „Kohle“ dir dein Fahrrad noch einbringt, solltest du erstmal prüfen, welche Marke, Modell und Modelljahr dein Fahrrad kennzeichnen. 
Diese drei Angaben sind eines der wichtigsten Indikatoren bei Kaufanfragen. Die Marke und die Modellbezeichnung sind in der Regel leicht zu finden, da Sie an gut sichtbaren Stellen wie dem Rahmen abzulesen sind. Das Modelljahr oder auch die Rahmenhöhe stehen entweder in deinen Kaufunterlagen oder es ist noch ein Aufkleber am Rahmen vorzufinden. Andernfalls kann man bei Fahrradhändlern nachfragen, in Suchmaschinen wie GOOGLE nachdem Fahrradmodell suchen, die technischen Details abgleichen oder die Herstellerwebseiten aufsuchen. Anhand von beispielsweise hilfreichen Youtube-Videos kann man die Rahmenhöhe auch selbst ablesen. Mit anhaltendem Zuwachs der Pedelecs und E-Bikes ist die Angabe, ob ein Akku vorhanden ist, auch ein wichtiger Aspekt. Gerade wenn es um das Thema Geld und Preis geht, sind die Pedelecs und E-Bikes anders zu betrachten wie einfache Fahrräder. Diese sind nochmal teurer. Bei deiner Preisermittlung gilt es herauszufinden, wie hoch der damalige Verkaufspreis des Fahrrads, Pedelecs oder E-Bikes war, und für wie viel vergleichbare Räder aktuell auf dem Gebrauchtmarkt verkauft werden. Als Faustregel gilt hier, dass gut gepflegte Fahrräder in etwa noch 50% ihres ursprünglichen Preises einbringen können. Der Wertverlust-/erhalt eines Fahrrades steht stark in Abhängigkeit seiner Marke und Zustand. 

Ein sauberes Fahrrad verkauft sich von selbst!

Wer mag es schon dreckig? Zumindest wenn es darum geht, ein Fahrrad zu verkaufen, ist es zu empfehlen, dieses vorher zu säubern. Mit wenigen Handgriffen bringst du dein Fahrrad wieder zu Glanz und lässt es strahlen. Du kannst spezielle Fahrrad-Reiniger nutzen oder einen einfachen Schwamm nehmen und vorsichtig dein Fahrrad mit Wasser reinigen. Auf einen Hochdruckreiniger solltest du verzichten. Damit könntest du die sensible Elektronik beschädigen. Außerdem können Schmierfette aus der Kette und den Lagern spritzen. Dadurch kann es zu einer Korrosion kommen. Mit Sicherheit steigen die Verkaufschancen mit einem sauberen Fahrrad und optisch ist deine Anzeige ein Hingucker, dennoch sind einige Teile mit der Zeit sicherlich verschlissen und müssen ersetzt werden.  Bei Rennrädern kann beispielsweise ein neues Lenkerband, Wunder bewirken was den Ersteindruck angeht. Bei Mountainbikes helfen häufig neue Griffe. Du kannst also vieles selber machen und dein Fahrrad in einen guten Zustand bringen. Je nach Produkt ist es zu empfehlen, ein Fachmann aufzusuchen. Damit dann wirklich nichts anbrennen kann und du dein Fahrrad reinen Gewissens verkaufen kannst, solltest du einen Fahrradmechaniker vor dem Verkauf eine Prüfung durchführen lassen. Grundsätzlich nimmt Ihr die Akkus bei elektrisch unterstützen Fahrrädern vor dem Reinigen bitte ab. 

Gute Bilder deines Bikes sagen mehr als Worte!

Den Wert eines guten Fotos darfst du nicht unterschätzen. Nutze die Wirkung von Bildern positiv, um deine Anzeige hervorzuheben. Mittlerweile ist es kinderleicht mit dem Smartphone schöne Fotos zu knipsen. Achte auf Lichtverhältnisse, Tageszeit, Perspektive, Hintergrund und Fahrradposition. Interessenten wollen einen Beweis für den Zustand des Fahrrads. Mache ehrliche Fotos. Sollte dein Fahrrad kleinere Mängel haben, dann solltest du diese in deiner Anzeige ehrlich erwähnen oder beheben. Mache 1-3 Fotos vom kompletten Fahrrad und einige Detailfotos wie beispielsweise von der Bremse, Kette, Schaltung oder Schäden. Mit ansprechenden und ehrlichen Fotos verkauft sich ein Fahrrad erfolgreicher. 

Beschreibe dein Fahrrad, Pedelec, E-Bike oder Lastenrad detailliert.

Nun ist dein Fahrrad sauber und die Fotos sind gemacht. Eine perfekt vorbereitete Anzeige kannst du jetzt hochladen. Folge einfach den Anweisungen auf meinfahrradmarkt.de, wenn du loslegst, dein Inserat anzulegen und deine Anzeige zu erstellen. Wähle die passenden Ausstattungsmerkmale an und verfasse eine knackige Beschreibung. Hier ist es wichtig, ehrlich zu sein und Mängel genauso wie Highlights des Fahrrades aufzulisten. Eine gute und ausführliche Beschreibung deines gebrauchten Fahrrades vermindert nicht nur zeitintensive Nachfragen, sondern macht zudem keinen guten Eindruck bei potentiellen Käufern. Schreibe keinen Roman, sondern fasse dich kurz und verständlich. Nenne den Grund des Verkaufs, sodass keine offenen Fragen oder Spekulationen bei Interessenten entstehen. Empfehlenswert ist es auch, die Nutzung vom Fahrrad zu beschreiben. Hast du es beispielsweise für die Arbeit gebraucht? Hier können Interessenten sich den Zustand des Fahrrades besser vorstellen. Oder hast du vielleicht etwas umgebaut? Um das Vertrauen zwischen dir und den potentiellen Käufern zu schaffen, solltest du dein Fahrrad so gut wie es geht präsentieren. 

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.