meinfahrradmarkt.de

Wir gestalten die nachhaltige Mobilität von Morgen.

Gemeinsam bringen wir mehr Räder auf die Straße!

Mit nachhaltigem und ökologischem Grundgedanken ist meinfahrradmarkt.de 2020 gegründet worden. Wir sind ein innovatives Startup mit Sitz in Leverkusen. Wir bieten Privatpersonen und Gewerbetreibenden eine Plattform für den Handel mit Fahrrädern, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes und Lastenrädern/Spezialrädern. 

Unser Ziel: Die bekannteste Anlaufstelle für den Kauf und Verkauf von Fahrrädern in Deutschland zu werden – mit vielen nützlichen Informationen rund um das Thema „Bike“.

Nachhaltige Mobilität steigern

Der Trend zum Fahrrad ist seit Jahren ungebrochen: Es ist umweltfreundlich, fördert die Gesundheit und bringt auf kurzen Strecken oft Zeitersparnisse mit sich. Gleichzeitig steigern das Thema Nachhaltigkeit und jüngst die Corona-Pandemie die Nachfrage nach Aktivitäten in der näheren Umgebung und viele Menschen meiden den ÖPNV. Kurz: Mobilität auf zwei Rädern gewinnt immens an Bedeutung. Rund 76 Millionen Fahrräder gibt es in Deutschland und die Zahl der Fahrradnutzer steigt kontinuierlich.

Den Besucher erwartet auf meinfahrradmarkt.de eine nutzerfreundliche Plattform, auf der Artikel unkompliziert inseriert, gekauft und verkauft werden können. Darüber hinaus stellen wir in der Rubrik „Informieren“ Neuigkeiten, Wissenswertes und Guten Rat rund um das Thema Fahrrad bereit.

Serviceorientierung im Mittelpunkt

In punkto Kundenservice bieten wir unseren Nutzern eine angemessene Erreichbarkeit per E-Mail, Telefon und Co. Funktionalität, Transparenz, Innovation und eine hohe Sicherheit unserer Plattform sind für uns selbstverständlich.

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.