Fahrradversicherung
und E-Bike Versicherung

Pedelec Versicherung? Mein Fahrrad ist gestohlen worden? E-Bike Reparatur? Beim Lesen wird mir schon Angst und Bange“, denken sich wahrscheinlich jetzt viele. Mit der richtigen Versicherung bist Du immer sicher unterwegs.

Warum eine E-Bike Versicherung?

Elektrofahrräder wie ein E-Bike oder Pedelec werden immer beliebter.
Die Preise für E-Bikes steigen kontinuierlich und für durchschnittliche Pedelecs solltest Du mindestens 1.800 Euro in die Hand nehmen. Weil sie so wertvoll sind, haben auch Diebe ihren Blick auf sie geworfen und täglich verschwinden Elektrofahrräder spurlos. Und während die Zahl der Fahrradunfälle 2020 deutlich zurückging, nehmen die mit Pedelecs weiter zu. Wird dann das eigene Bike beschädigt oder gar geklaut, ist der finanzielle Schaden erheblich. 

Generell kann ein neues Bike eine teure Anschaffung werden. Ein Elektrorad kostet im Schnitt 2.500€. Der Trend: Steigend!

Was beim Thema E-Bike und Versicherung zu beachten ist

Elektroräder werden zunehmend eleganter und sportlicher. Bei der Versicherung ist allerdings nicht die Optik entscheidend, sondern um welche Art E-Bike es sich genau handelt. Häufig werden die Begriffe E-Bike und Pedelec gleichbedeutend verwendet, was irreführend ist. Die Abgrenzung von Maximalgeschwindigkeit und die Funktionsweise des Motors sind entscheidend. Unterschieden wird zwischen Pedelec, S-Pedelec, E-Bike und E-Lastenrad.

Entscheidend bei der Versicherungsfrage ist also die Art Deines Elektrofahrrads. Handelt es sich um ein S-Pedelec oder ein E-Bike im engeren Sinn, musst Du eine gesonderte Haftpflichtversicherung dafür abschließen. Außerdem bist Du Kennzeichenpflichtig.

Da darf auch der passende Versicherungsschutz nicht fehlen. Die beste Fahrradversicherung für Dein Bike findest du unten.

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.