Gebrauchtes E-Bike kaufen. Lohnt es sich?

Das E-Bike ist in den letzten Jahren zu einem immer beliebteren Verkehrsmittel aufgestiegen: Ganz egal, ob in der Stadt, zu Reisezwecken oder in den Bergen. Nicht selten kostet ein E-Bike 2.000 Euro oder mehr. Vielen Pedelec-Interessenten ist diese Summe zu hoch. Der Kauf eines gebrauchten E-Bike kann in diesem Fall eine mögliche Option sein.

Das E-Bike überzeugt

Warum ein E-Bike kaufen?

Ganz ohne staatliche Unterstützung haben sie Deutschlands Straßen im Sturm erobert: Elektrisch angetriebene Fahrräder sind mittlerweile fester Bestandteil des Fahrradmarktes und der größte Wachstumssektor der Zweiradindustrie. Die Auswahl ist groß und der Stand der Technik rückt mit jedem Modelljahr weiter nach vorne. E-Bikes können speziell Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht Fahrrad fahren können oder möchten, den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtern. Insbesondere Menschen mit geringer physischer Leistungsfähigkeit oder körperlichen Einschränkungen bieten E-Bikes die Chance, ihre individuelle Mobilität wiederzugewinnen oder zu steigern. 

Gebrauchtes Elektrofahrrad kaufen

Lohnt sich der Kauf eines gebrauchten Pedelec oder E-Bike?

Gebrauchte E-Bikes sind oft deutlich günstiger als die neuesten Modelle – und leisten meist noch genauso gute Dienste. Wichtig beim Kauf ist jedoch, dass Du dir alles genau anschaust und die Historie vom Rad prüfst. Eventuell lohnt sich auch die Rechnung, zum verführerischen Kaufpreis noch erforderliche Reparaturen und Anpassungen mit einzubeziehen.

Kommt das gebrauchte E-Bike aus privater Hand, besteht keine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Nützlich und ratsam ist dabei, einen einfachen Kaufvertrag für das gebrauchte E-Bike abzuschließen. Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst zudem belegen, von wem du das Bike gekauft hast.

Deutschland, als Erfinderland des Fahrrads, nimmt nun auch mit E-Bikes mächtig Fahrt auf. Dementsprechend wächst auch der Gebrauchtmarkt für Elektrofahrräder. Gebrauchte Räder sind kostengünstig und bieten eine wirkliche Gelegenheit, ein Schnäppchen zu ergattern. 2019 war jedes dritte Fahrrad, das in Deutschland verkauft wurde, ein sogenanntes Pedelec. Wer für sein Rad jedoch nicht den durchschnittlichen Preis von 2.500 Euro ausgeben will, kann mit einem gebrauchten E-Bike viel Geld sparen.

E-Bike Probe fahren

Sollte ich eine Probefahrt mit dem E-Bike machen?

Ein E-Bike kostet eine Menge Geld, daher willst du doch eines kaufen, an dem du viele Jahre Freude hast, oder? Ob das Fahrrad bequem ist und gut zu deiner Anatomie oder zu deinen Anforderungen passt, findest du nur dann heraus, wenn du zumindest mal draufgesessen hast. Nimm dir, wenn alles soweit passt, Zeit für eine Probefahrt. Beschleunige kräftig, bremse und fordere die Gangschaltung. Versuche gerade bei älteren Antriebssystemen keinen Vergleich zu modernen Motoren zu ziehen. Achte während der Probefahrt auch auf Geräusche. Schnarrt, klappert oder summt der Antrieb verdächtig, solltest du nochmal ganz genau hinschauen. Begebe dich in eine gefahrenfreie Umgebung und simuliere deine alltäglichen Situationen, die dir in der Nutzung des Rades begegnen werden. Je nach Einsatzort, z.B. in der Stadt oder im Wald auf Trail-Fahrten.

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.