Welche Motorposition für mein Pedelec oder E-Bike?

Ein wichtiger Aspekt beim Kauf eines neuen Pedelec oder E-Bike ist die Positionierung des Motors. Wir haben alle Antriebsarten im Überblick. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Elektrofahrräder heutzutage durch drei Antriebsarten.

Der Antrieb ist neben dem Akku bei einem E-Bike das Herzstück. Es wird grundlegend zwischen drei Motorarten beim Antrieb des Elektrofahrrads unterschieden:

Welcher E-Bike Motor ist der Richtige für mich?

  • Frontmotor
  • Mittelmotor
  • Heckmotor

Frontmotor – Einfach und günstig.

Klassisch und angefangen hat alles mit dem Vorderradmotor bzw. mit dem Nabenmotor. In der Motoreinheit befindet sich meist ein Planetengetriebe, dies ist im Normalfall wartungsfrei. Der Frontmotor sitzt in der Vorderradnabe. Daher müssen Gabeln und Rahmen den zusätzlichen Belastungen der Antriebs- und Bremskräfte standhalten. Der Vorderradmotor kann auch einfach als Bausatz nachgerüstet werden. Der kann allerdings zu Beeinträchtigungen beim Schwerpunkt des Rades führen. Außerdem sind Nachrüstsätze grundsätzlich nicht zu empfehlen, denn ein herkömmliches Fahrrad ist nicht für die hohen Belastungen durch einen Zusatzmotor konstruiert. Die Gefahr eines Gabel-oder Rahmenbruchs erhöht sich dadurch stark.

  • Frontmotoren sind die günstigeren Motoren 
  • als Einsteigermodell und Tiefeinsteiger zu empfehlen 
  • auch mit Rücktrittbremse möglich 
  • zum Nachrüsten geeignet 
  • anderer Schwerpunkt fordert anderes Fahrverhalten 
  • Ausbrechen oder Durchdrehen des Vorderrades auf nasser Straße möglich


Mittelmotor – Ein perfekter Alleskönner.

Neben dem Nabenmotor gibt es noch den weit verbreiteten Mittelmotor bzw. Tretlagermotor. Hierbei wird der Motor am Tretlager montiert und überträgt seine Kraft direkt auf die Fahrradkette. Ein Marktführer in dem Bereich ist Bosch. Die zentrale Gewichtsverteilung hat den Vorteil, das Fahrverhalten des Rades kaum zu beeinflussen. Es ist aber ein spezieller Rahmen notwendig. Alle gängingen Fahrradschaltungen und ein Nabendynamo lassen sich einbauen. Mittlerweile bieten Hersteller auch Pedelecs mit Mittelmotor und der in Deutschland beliebten Rücktrittbremse an. Aber Felgen- und Scheibenbremsen sind aufgrund ihrer besseren Bremsleistung vorzuziehen.

  • Gleichmäßige Gewichtsverteilung zugunsten des Schwerpunkts 
  • die beliebte Rücktrittbremse ist möglich 
  • kann mit Ketten- oder Nabenschaltung kombiniert werden 
  • robuste Motoren 
  • Antriebsteile mit höherem Verschleiß 
  • Spezielle Rahmenkonstruktion 

Heckmotor – Der sportliche unter den Antrieben.

Der Nabenmotor kann generell im Vorder- als auch im Hinterrad verbaut werden. In der Motoreinheit befindet sich meist ein Planetengetriebe, dies ist im Normalfall wartungsfrei. Beim Heckantrieb befindet sich der Elektromotor in der Hinterradnabe. Das Rad wird dadurch hecklastiger, insbesondere wenn auch der Akku im Hinterradbereich montiert ist. Das erschwert wegen der ungleichen Gewichtsverteilung das Tragen, zum Beispiel wenn Du von einer Radtour zurückkommen und das Rad in den Keller bringen möchtest. Der Hinterradmotor wird vor allem bei sehr sportlichen E-Bikes genutzt, bei denen eine hohe Beschleunigung gewünscht wird.

  • Sehr leise 
  • Dynamisches Fahrverhalten 
  • Motoren mit Rekuperation möglich (Bremsenergierückgewinnung) 
  • zum Nachrüsten möglich 
  • nur mit Kettenschaltung kombinierbar 
  • keine Rücktrittbremse 
  • ungleiche Gewichtsverteilung

Jetzt kostenfrei am Gewinnspiel teilnehmen

Jetzt kostenfrei am Gewinnspiel teilnehmen

100€

150€

50€

Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.