Preismodell für Gewerbekunden

Profitieren Sie von unserem Handelsplatz

Werden Sie Händler bei meinfahrradmarkt.de

Nutzen Sie umfangreiche Funktionen und zusätzliche Services, um Ihren Online-Vertrieb zu stärken.

Paket wählen und die erste online Verkaufsanzeige erstellen. 

Bronze

Durchstarten!
0 Monat
  • unbegrenzt
Aktion

Silber

Aufbauen!
19,50 Monat
  • 29 Inserate

Gold

Stärken!
29,50 Monat
  • 49 Inserate

Platin

Nachschieben!
39,50 Monat
  • 100 Inserate

Anzeigen Schalten

Mit einer Top-/oder Premiumanzeige können Sie Ihr Inserat pushen und die Verkaufschancen steigern.


Mit der Aufwertung von Anzeigen bei meinfahrradmarkt.de können Sie Ihren Internetauftritt verbessern und Ihren Absatz erhöhen. Soweit nicht anders beschrieben, beziehen sich die zwei Zusatzoptionen auch auf die Darstellung Ihrer Angebote neben der klassischen meinfahrradmarkt.de Website, auf die Darstellung in Apps oder der mobilen Ansicht.

Die Top-/oder Premiumanzeige steht Ihnen bald zur Verfügung.

Abrechnung

Abrechnung, Fälligkeit des Monatsbeitrages

Die Abrechnung erfolgt durch Übersendung einer Rechnung per E-Mail. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist sofort zur Zahlung fällig und wird per Lastschrift von meinfahrradmarkt.de eingezogen. Die ersten 200 Fahrradhändler erhalten dauerhaft den Aktionspreis von 0,00€ und unbegrenzten Inseraten gratis. 

Kündigungsfrist

Die Kündigung wird am Ende eines Monats zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Diese Preisliste ist gültig ab dem 1. April 2021. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.

Es gelten die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Händlerbereichs der meinfahrradmarkt.de Website (AGB-HB).

Mehr wie 100 Inserate?​

Ab 101 Inseraten im Monatsdurchschnitt nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir erarbeiten ein individuelles Preismodell für Sie aus.

Jetzt kostenfrei am Gewinnspiel teilnehmen

Jetzt kostenfrei am Gewinnspiel teilnehmen

100€

150€

50€

Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.