Vorteile für Privatkunden

kostenlos, einfach und lokal

meinfahrradmarkt.de ist für Dich da

Nutze auf meinfahrradmarkt.de die Möglichkeit, dein gebrauchtes oder neues Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike oder Lastenrad bequem zu kaufen oder verkaufen. Registrieren musst du dich erst, wenn du ein Inserat erstellen oder ein Fahrrad kaufen möchtest. Nach der Registrierung kannst du auch bequem die Chatfunktion nutzen, um mit anderen Nutzern in Kontakt zu treten. So können beispielsweise offene Fragen geklärt und die Bezahlmethode besprochen werden.

Innovative Lösungen entwickeln

meinfahrradmarkt.de ist Dein lokaler Handelsplatz – von privat für privat. Wir arbeiten ständig an smarten Lösungen, um dir den Kauf oder Verkauf so einfach wie möglich zu gestalten. Zurzeit tüfteln wir an der Einführung eines deutschlandweiten Lieferdienst.

Zum Aufbau einer starken Community nutzen wir unter anderem Werbung, die deine Anzeige noch attraktiver macht.Damit sie maximale Aufmerksamkeit erhält, bewerben wir meinfahrradmarkt.de mit außergewöhnlichen Kampagnen in den verschiedensten Medien.

Mit Deiner Unterstützung und deinem Vertrauen werden wir mit meinfahrradmarkt.de viele alte und neue Räder auf die Straße bringen. Unser Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilitätswende!

 

Wir sind für dich da

Ein Problem? Kein Problem! Bei Fragen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung von meinfahrradmartkt.de nimm Kontakt zu uns auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung – und machen mit Hilfe deines Feedbacks meinfahrradmarkt.de kontinuierlich besser.

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.