Spenden an gemeinnützige Organisationen

Das meinfahrradmarkt.de Spendenversprechen
Als junges Startup in der Fahrradwelt ist uns der soziale Aspekt unserer Unternehmung sehr wichtig und unerlässlich. Mit nachhaltigem und ökologischem Grundgedanken ist meinfahrradmarkt.de April 2021 online gelauncht worden.

Bereits bei der Gründung haben wir uns entschieden, für gemeinnützige Zwecke zu spenden.
Wir wollen und werden wachsen. Je erfolgreicher wir uns am Markt etablieren, desto höher sind unsere Hilfeleistungen an die Hilfsorganisationen. Wir freuen uns daher sehr, unseren Beitrag an Bedürftige geben zu können. 

Das heißt, dass jeder unternehmerische Erfolg gleichzeitig auch dem Gemeinwohl zugute kommt.

Helfen, wo es am nötigsten ist – Nachhaltige Hilfe, die Ankommt.

Warum spenden wir?

Natürlich sind wir als Unternehmen interessiert, Gewinne zu erwirtschaften. Unser Ziel ist es jedoch, nicht auf Kosten unserer Umwelt zu wachsen, sondern gemeinsam mit unserem Umfeld, Partnern und Kunden möglichst klimaneutral und karitativ das Unternehmen zu führen.

Was spenden wir?

Ihr entscheidet, wie viel meinfahrradmarkt.de spendet. Das heißt, sobald 500 neue Fahrradanzeigen online sind, werden 100€ gespendet. Dieser Rhythmus wiederholt sich.

Wohin spenden wir?

Darüber haben wir uns lange den Kopf zerbrochen. Generell möchten wir mit Transparenz und Ehrlichkeit all unsere unternehmerischen Tätigkeiten ausführen. So haben wir uns für folgende Organisationen entschieden, welche auch den sieben Spenden-Siegel-Standard des deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen DZI entsprechen:

Die sieben Spenden-Siegel-Standards des DZI

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen:

  1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
  1. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
  2. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
  3. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
  4. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
  5. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
  6. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club ADFC

Ebenfalls sind wir Fördermitglied beim „Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club ADFC“ und arbeiten auch mit dem ADFC-Leverkusen zusammen. Hier setzt sich die Spendenhöhe aus Geldmitteln und Sachspenden zusammen.

Was macht der ADFC?

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Der ADFC ist davon überzeugt, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen.

Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Das Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Förderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

Ein weiteres Ziel ist eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Weitere Informationen sind hier zu finden:

meinfahrradmarkt.de_spenden_adfc_leverkusenmeinfahrradmarkt.de_foerderung_adfc

 



Dein Bike spendet! 
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Spendenquittungen und Sachspenden

Jetzt kostenfrei am Gewinnspiel teilnehmen

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100€

150€

50€

Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.