Unser Angebot für gewerbliche Nutzer

kostenlos, transparent und planbar

meinfahrradmarkt.de ist für Sie da: kostenlos, transparent und planbar.

Wir sind ein junges Startup und wollen gemeinsam mit Ihnen das Wachstum im Fahrradmarkt stärken. Unser Ziel ist, meinfahrradmarkt.de zu DEM digitalen Marktplatz für Fahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes und Lastenräder in Deutschland zu etablieren.

Nutzen Sie mit meinfahrradmarkt.de Ihre Chance für den einfachen und komfortablen Handel zwischen Gewerbetreibenden und Privatpersonen.

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie loslegen und Ihre Produkte auf meinfahrradmarkt.de inserieren. In wenigen Schritten sind Ihre Artikel für den Verkauf online sichtbar.

Für maximale Aufmerksamkeit sorgen

Mit smarten Lösungen erweitern wir ständig unsere Leistungen für Sie. Zurzeit sind wir dabei, einen deutschlandweiten Lieferdienst zu entwickeln. Außerdem sind die ersten Fertigstellungspunkte der APP für iOS und Android fertiggestellt.

Um die Performance Ihrer Anzeigen zu optimieren, arbeiten wir unter anderem mit Werbung.
Dabei fahren wir außergewöhnliche Kampagnen in den verschiedensten Medien, um Ihren Anzeigen zu maximaler Aufmerksamkeit zu verhelfen.

Wenn Sie den Erfolg Ihrer Angebote zusätzlich steigern möchten, können Sie sie auf der Startseite von meinfahrradmarkt.de präsentieren. Dabei haben Sie die Wahl zwischen der Top-Anzeige und der Premium-Anzeige (Diese Funktion steht Ihnen bald zur Verfügung).

Informativen Mehrwert schaffen

Um den Nutzern und Besuchern von meinfahrradmarkt.de weitere Mehrwerte zu liefern, bieten wir in den Rubriken Ratgeber und Fahrradlexikon Branchenwissen und Wissenswertes rund ums Fahrrad.

Bringen Sie mit uns viele alte und neue Räder auf die Straße! Stärken wir gemeinsam den nachhaltigen und ökologischen Grundgedanken hinter meinfahrradmarkt.de und treiben die Mobilitätswende weiter voran!

Mehr Kundenservice für Sie

Ein Problem? Kein Problem! Bei Fragen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung von meinfahrradmarkt.de nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung und machen mit Hilfe Ihres Feedbacks meinfahrradmarkt.de noch besser.

Jetzt kostenfrei am Gewinnspiel teilnehmen

Jetzt kostenfrei am Gewinnspiel teilnehmen

100€

150€

50€

Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.