Kaufe und verkaufe Dein Fahrrad

🚀🥳🤩 Verkaufen macht bei uns dreifach Spaß 🚀🥳🤩

1. Deine erste Anzeige!

Starte jetzt! Erstelle deine erste Anzeige und nutze unsere einzigartige Handelsplattform. Verkaufe dein Fahrrad, Pedelec, E-Bike oder Lastenrad. 

2. Kostenloses Gewinnspiel!

Erlebe jetzt deinen Traumurlaub, eine Abenteuerreise oder kassiere einen Einkaufsgutschein. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich online und ist kostenlos. Endet am 30.09.2021.

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3. Dein Bike spendet!

Ihr entscheidet, wie viel meinfahrradmarkt.de spendet. Das heißt, sobald 500 neue Fahrradanzeigen online sind, werden an drei gemeinnützige Organisationen Spenden verteilt. Dieser Rhythmus wiederholt sich.

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Magazin - Bleibe nicht radlos!

E-Bike: Wie gut ist der Trend für Fitness und Gesundheit

E-Bikes boomen. 2020 verließen knapp zwei Millionen E-Bikes den Fahrradladen. Eine Fahrt mit dem E-Bike strengt nicht an. So das zentrale Verkaufsargument. Aber fördert das E-Bike auch Fitness und Gesundheit? Wie schlägt es sich ein E-Bike-Training in Sachen Kalorienverbrauch mit einem normalen Fahrrad? Bleibt beim E-Bike das Sportliche auf der Strecke? Wir klären auf und räumen einige Mythen zum Thema „E-Bike – Fitness und Gesundheit“ auf.

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Teure Fahrräder 2021

Kaufe ich mir einen VW Polo oder ein neues Fahrrad? Klang diese Frage vor einigen Jahren noch als Scherz, ist sie heute Realität geworden. Die Preise für Premium-Fahrräder zogen in den letzten Jahren stark an. Angefeuert durch den Fahrradboom in Deutschland, die Corona-Pandemie und die elektrischen Antriebe.

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Ratgeber - Tipps & Tricks!

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5 Faktoren wie ich mein Pedelec & E-Bike verkaufe

Natürlich gibt es diverse Gründe, das gebrauchte Pedelec oder E-Bike zu verkaufen, beispielsweise weil man Lust auf etwas Neues hat. Vielleicht möchtest du jetzt lieber ein Radabenteuer in den Bergen erleben und brauchst ein Mountainbike. Warum auch immer du dich für den Verkauf deines Pedelecs entscheidest, mit meinfahrradmarkt.de erzielst du den besten Verkaufspreis.

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Warum meinfahrradmarkt.de?

Unser Versprechen an Euch!

Ein neues Startup zu etablieren, geschieht nicht über Nacht. Genauso verhält es sich mit einer Unternehmenskultur. Erfolg entsteht durch Teamwork.

Du gehörst auch zum Team! Mit deinen Tipps und Vorschlägen arbeiten wir täglich mit Leidenschaft daran, den Fahrradmarkt zu revolutionieren.

meinfahrradmarkt.de verkörpert folgende Unternehmenswerte:

  • Entwicklung und Innovation
  • Sicherheit und Schutz
  • Transparenz
  • Nachhaltigkeit
  • Nutzerorientierter Service
  • Komfortable Bedienung
 
 

Uns ist es wichtig, unseren Nutzern eine sichere und attraktive Handelsplattform zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich achten wir darauf, dass sich unsere Unternehmenswerte in der täglichen Zusammenarbeit wiederfinden.

Wir erschaffen mit dem Fahrrad eine faire und nachhaltige Mobilität. Gerade der Gebrauchtradmarkt gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Jetzt kostenfrei am Gewinnspiel teilnehmen

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Zum 01.07.2021 wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


meinfahrradmarkt.de behält sich vor bei Nichteinhaltung der Gesetze das Kundenkonto zu sperren oder ggf. zu löschen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.