E-Bike Akku – Reichweite, Ladezyklus & Lebensdauer

Der Motor ist zwar der Star bei der Ausstattung eines E-Bike, aber ohne Akku läuft es nicht. Den Akku eines E-Bike findest du entweder in den Gepäckträger eingebaut, am Rahmen montiert oder in den Rahmen integriert, wobei die integrierten Akkus wie z.B. der PowerTube von Bosch ganz klar auf dem Vormarsch sind.

Wo ist der Akku beim E-Bike?

Integrierter und abnehmbarer Akku beim Elektrofahrrad. Tipps:

Integrierte oder Intube-Akkus fallen optisch nicht weiter auf, sind durch das Rohr vor äußeren Einflüssen geschützt und beeinflussen den Schwerpunkt des Fahrrads und somit die Fahreigenschaften weniger. Außerdem ist die Befestigung vom Akku unter der Gepäcktasche, zwischen Hinterrad und Sattelrohr und bei Falträdern auch in der Lenkertasche zu finden.

Mach dir grundlegende Gedanken zum Laden des Akkus. Denn je nach Befestigung kann es zu Schwierigkeiten kommen. Ist dein Akku beispielsweise nicht abnehmbar? So kannst du es zu Hause nicht laden. Und im Fahrradkeller kannst du auch nicht laden? Das ist doof. Also erst überlegen und dann kaufen. Beispielsweise sollst du über deine Abstell-und Ladesituation nachdenken. Schau dir deine Gegebenheiten zu Hause an. Ist der Akku fest verbaut, brauchst du eine Lademöglichkeit am Abstellplatz.

Allgemeine Infos zum E-Bike Akku

Der Akku ist in Kombination mit dem Motor und dem Einsatzgebiet des Bikes für die Reichweite des Elektrorads verantwortlich. Die Akkuleistung wird dabei in Amperestunden (Ah) oder Wattstunden (Wh) angegeben. Vergleicht man den Akku, sollte man unbedingt darauf achten, dass man diese Werte im Pedelec oder E-Bike Test nicht verwechselt, da sonst die Leistung der Akkus nicht vergleichbar ist. Die Reichweite des Akkus ist abhängig von der im Akku gespeicherten Energie und dem Energieverbrauch, der sich aus vielen Faktoren wie Gewicht von Fahrer und Rad, Unterstützungs- und Wirkungsgrad des Antriebs, Gegenwind, Steigungen, Anzahl der Anfahrten und Temperatur zusammensetzt. 

Wie lange kann ich mein E-Bike Akku nutzen?

Neben der Kapazität spielt auch die Ladedauer eine Rolle. Man kann grob sagen, je mehr Akkukapazität vorliegt, umso länger dauert es, den Akku vollständig zu laden. Wie viele Ladezyklen der Akku schon durchlaufen hat, ist die entscheidende Frage, um seine verbleibende Lebensdauer einzuschätzen.

Gerade bei gebrauchten Rädern wirst du prinzipiell auf die Einschätzung und die Angaben der Verkäufer verlassen müssen. Die tatsächlichen Ladezyklen kann nur die Werkstatt auslesen. Gegebenenfalls kannst du das allerdings auch beim Gebrauchtkauf organisieren, falls es die Verkäufer zulassen. Außerdem sollte der Akku frei von Beschädigungen sein. Dabei gilt als Grundregel, dass moderne Li-ionen E-Bike Akkus rund 600-1000 Ladezyklen überstehen, ohne an Speicherfähigkeit oder Leistungsabgabe zu verlieren. Diese Zahl bezieht sich immer auf komplette Ladezyklen. In der Praxis bestehen diese aus mehreren Teilladungen, sodass beispielsweise fünfmal 20% nachladen einem Zyklus entspricht.

Die Nutzungsdauer hochwertiger Akkus liegt zwischen drei und fünf Jahren, was etwa 1.000 Ladezyklen entspricht. Nach 300 bis 500 Ladezyklen nimmt die Kapazität jedoch stetig ab. Aber erst, wenn eine Akkuladung für die alltäglichen Wege nicht mehr ausreicht, muss er ersetzt werden. Die seit dem 1.Dezember 2009 geltende Batterieverordnung verpflichtet Hersteller zur Rücknahme und sachgemäßen Entsorgung verbrauchter Akkus.

Wie weit komme ich mit meinem E-Bike Akku?

Der wichtigste Anhaltspunkt ist der Energiegehalt der Akkus, der in Wattstunden (Wh) angegeben wird. Manche Hersteller geben eine Reichweite von über 100 Kilometern an, was aber nur unter Idealbedingungen zu erreichen ist. Realistischer sind Distanzen von 40 bis 80 Kilometern, die mit einer Akkuladung erreicht werden. Viele Hersteller haben die Wattstunden gleich in den Namen des Akkus eingebettet, wenn nicht, findest du sie aber in der Beschreibung eines E-Bikes oder auf dem Aufkleber direkt auf dem Akku.

Gute Modelle zeigen die ungefähre Reichweite auf dem Display an, die man im aktuellen Unterstützungsmodus noch erreichen kann. Mittlerweile sind LithiumIonen (LiIon) oder LithiumPolymer-Akkus (LiPo) bei Pedelecs Standard. Sie haben eine hohe Leistungsdichte und ein geringes Gewicht. Je mehr Energie gespeichert werden kann, desto mehr Reichweite kann erzielt werden. Nicht selten beeinflusst die Reichweite die Kaufentscheidung. Die Hersteller geben in der Beschreibung an, wie weit du mit einer vollen Akkuladung kommst. Die Reichweite wird entweder in Betriebsbstunden oder Kilometern angegeben. Aber ebenso wie du die Lebensdauer deines Akkus selbst beeinflussen kannst, ist auch die Laufzeit variabel. Wenn du rechtzeitig hinauf-, oder hinunterschaltest, erhöhst du die Reichweite. Optimal arbeiten die meisten Antriebssysteme mit 60 bis 80 Kurbelumdrehungen pro Minute. Zu guter Letzt kannst du bis zur doppelten Reichweite aus deinem Akku herauskitzeln, indem du auf der kleinsten Unterstützungsstufe fährst. 

Wie lange dauert es, meinen E-Bike Akku zu laden?

Die Dauer des Ladevorgangs hängt ab von Hersteller und Modell und natürlich von der vorhandenen Restladung. In Tests zeigten sich Werte zwischen 2,5 bis 11 Stunden. Den Akku über Nacht aufzuladen ist daher auf jeden Fall eine gute Idee, wenn du am nächsten Morgen wieder losflitzen möchtest. Es schadet dem Akku übrigens nicht, ihn aufzuladen, wenn er nicht völlig entleert war, ganz im Gegenteil! Die Hersteller empfehlen ihn nach der Einfahrphase nicht zu oft völlig leer zu fahren.

Die Kosten für einen Ladevorgang hängen von deinem Stromtarif ab. Ein Orientierungswert für 1000 Ladungen bei 7 Cent pro Kilowattstunde und einem 450Wh Akku liegt bei etwa 99€. Um mit absolut reinen grünen Gewissen unterwegs zu sein, wäre Ökostrom selbstverständlich die richtige Wahl.

Tipps zur Haltbarkeit deines E-Bike Akku:

  • Minusgrade und über 20 Grad vermeiden – Akku einfahren: bis 5x mal komplett leer fahren, danach immer bei ca. 10% Rest nachladen
  • Auch im Winter regelmäßig den Akku laden. Wenn voll, dann abstecken.
  • Am besten Original-Ladegerät des Herstellers nutzen
  • Trocken lagern und trocken säubern

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Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

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