Elektro-Fahrradtypen: Welche E-Bike Arten gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Elektrofahrräder. Mindestens zwei Räder, Sattel und einen Lenker haben Sie alle. Doch was ist ein Pedelec, S-Pedelec, E-Bike und E-Lastenrad?

Definition der verschiedenen Fahrradarten

Was ist ein Pedelec?

Das Pedelec (Pedeal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Willst du schneller fahren? Dann nimmst du deine Muskelkraft und die eigene Körperleistung, welche beim durschnittlichen Radfahrer etwa 100 Watt beträgt. Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und wird durch Sensoren gesteuert, die die Kraft auf den Pedalen, die Trittfrequenz oder beides berücksichtigen. Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt, auch dann, wenn es über eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h verfügt. Fahrer benötigen also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht weder eine Helm- Pflicht, noch eine Altersbeschränkung. 

Was ist ein S-Pedelec?

Die schnelleren Pedelecs, auch S-Pedelec genannt (Speed-Pedal Electric Cycle) gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Das heißt, es sind einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten: Es ist eine allgemeine- oder Einzelbetriebserlaubnis notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen (derzeit etwa 70 Euro pro Jahr). Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) sieht als Höchstgeschwindigkeit die an, welche beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h. Daraus folgt, dass Fahrer mindestens 16 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie einen geeigneten Schutzhelm tragen. Unklar ist jedoch, welche Art Helm als geeignet anzusehen ist. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas frei gegeben sind. Die S-Pedelecs funktionieren wie normale Pedelecs, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Derzeit liegt die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren bei 500 Watt. 

Was ist ein E-Bike?

Das E-Bike im klassischen Sinn ist mit einem Elektromofa zu vergleichen. Diese lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h nicht überschritten, sind sie Kleinkrafträder der Unterkategorie Leicht-Mofa. Auch hier sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung notwendig. Für E-Bikes jenseits der 45 km/h gilt die Helm-Pflicht.

Was ist ein E-Lastenrad?

Die E-Lastenräder eignen sich für den Transport von schweren oder voluminösen Lasten, die mit einem herkömmlichen Fahrrad kaum oder gar nicht zu transportieren sind. Die deutsche Gesetzgebung orientiert sich mangels einer eigenen Definition des Fahrrads am internationalen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, nach dem ein „Fahrrad jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern ist, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln, angetrieben wird.“ Darunter fallen auch ein- und mehrspurige Lastenräder. Insbesondere elektrisch angetriebene Lastenräder sieht man häufiger. Wie bei allen Elektrorädern (bis 250 Watt Nenndauerleistung und bis zu einer Geschwindigkeit von 25km/h) gilt keine Versicherungspflicht. Bei stärkerer Tretunterstützung handelt es sich rechtlich gesehen nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kleinkraftrad.

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Umsatzsteuergesetz in Deutschland
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gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
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Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

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