5 Faktoren wie ich mein Pedelec & E-Bike verkaufe

Natürlich gibt es diverse Gründe, das gebrauchte Pedelec oder E-Bike zu verkaufen, beispielsweise weil man Lust auf etwas Neues hat. Vielleicht möchtest du jetzt lieber ein Radabenteuer in den Bergen erleben und brauchst ein Mountainbike. Warum auch immer du dich für den Verkauf deines Pedelecs entscheidest, mit meinfahrradmarkt.de erzielst du den besten Verkaufspreis.

Veräußere dein Elektrofahrrad und hol dir ein Teil des Kaufpreises zurück. Aber was ist dein Pedelec oder E-Bike noch Wert, welchen Einfluss hat die verbleibende Akku-Leistung und wie erziele ich einen möglichst guten Verkaufspreis?

Welche Faktoren bestimmen den Restwert meines E-Bike?

1. Ist der Neupreis meines E-Bike wichtig?

Je höher der Neupreis war, desto mehr kannst du für dein gebrauchtes Pedelec oder E-Bike verlangen. Klingt logisch oder? Dennoch sind gewisse Kennzahlen wie hohe Motorleistung oder Eigenschaften wie ein robuster Antrieb oder bekannte Markenhersteller wie Bosch oder Shimano attraktiv für Käufer und beeinflussen den Preis.

2. Wie alt ist mein Rad?

Bei einem Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike oder E-Lastenrad zeigt der Wertverlauf eine ähnliche Struktur wie bei dem PKW. In den ersten zwei Jahren ist der Wertverlust am höchsten. Das heißt je jünger dein Rad, desto höher der Restwert. 

3. Ist mein Akku vom Pedelec oder E-Bike noch fit?

Wie viele Ladezyklen der Akku schon durchlaufen hat, ist die entscheidende Frage, um seine verbleibende Lebensdauer einzuschätzen. Dabei gilt als Grundregel, dass moderne Li-ionen Pedelec-Akkus rund 600-1000 Ladezyklen überstehen, ohne an Speicherfähigkeit oder Leistungsabgabe zu verlieren. Diese Zahl bezieht sich immer auf komplette Ladezyklen. In der Praxis bestehen diese aus mehreren Teilladungen, sodass beispielsweise viermal 25% nachladen einem Zyklus entspricht. Ein neuer Akku ist kostspielig und das Herzstück eines Fahrrads mit elektrischen Antrieb, denn er entscheidet über die jeweilige Reichweite. Bei entsprechender Lagerung und Pflege kannst du davon ausgehen, dass dein Akku im ersten Jahr noch 85 – 100 Prozent Leistung hat, bei einem bis zu drei Jahren alten Elektrofahrrad liegt der Leistungsbereich durchschnittlich zwischen 65 und 84 Prozent. Wer noch ältere oder sehr häufig genutzte gebrauchte E-Bikes verkaufen möchte, hat oft noch eine verbleibende Leistungsfähigkeit von 50 – 64 Prozent zu bieten. Diese Angaben sind Richtwerte, das genaue Ergebnis ist individuell und hängt von verschiedenen Nutzungsfaktoren ab. 

4. In welchem Zustand ist mein Bike?

Der allgemeine Zustand vom Fahrrad ist selbstverständlich eines der kritischsten Faktoren beim Verkauf. Der technische und optische Zustand ist von entscheidender Bedeutung. Je weniger Verschleiß- und Gebrauchsspuren dein Rad aufweist, desto besser sind deine Verkaufschancen. 

5. Welche Marke hat mein Fahrrad?

Wie bei vielen anderen Produkten auf dem globalen Markt kann eine Marke den Preis und den Werterhalt eines Produktes stark prägen. Auch bei Fahrrädern gibt es Hersteller, welche Ihre Marke besonders stark etabliert haben. Die Fahrräder sind in der Regel teurer, weisen allerdings oftmals eine gute Qualität auf und bleiben als gebrauchtes Rad noch Wertstabil.

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Umsatzsteuergesetz in Deutschland
für Händler von meinfahrradmarkt.de

gesetzliche Bestimmung bis 30.06.2021
meinfahrradmarkt.de ist gesetzlich verpflichtet von allen gewerblichen Händlern eine Steuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz einzufordern. Seit 2019 haften die Betreiber elektronischer Marktplätze für die nicht entrichtete Umsatzsteuer der Verkäufer nach §25e Umsatzsteuergesetz.

Diese Bescheinigung hilft es gegen Betrüger und auch gegen Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren und Dienstleistungen im Internet entgegenzusetzen.

Was ist die Steuerbescheinigung nach §22f UStG?
„Nach § 22f Abs. 1 Satz 1 UStG hat der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes im Sinne von § 25e Abs. 5 und 6 UStG für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, bestimmte Aufzeichnungen zu führen.“

Die Bescheinigung muss vom zuständigen Finanzamt gestempelt und unterscheiben ausgestellt werden. Der Händler beantragt die Steuerbescheinigung eigenständig und legt sie dem Betreiber der Online-Plattform vor.

Wer ist bis zum 30.06.2021 zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

-Sie sind Händler mit Sitz Deutschland
-Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden
-Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert bzw. vorab ausgeliefert werden. Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz von 100.000€ pro Jahr.

gesetzliche Bestimmung ab 01.07.2021
Sie haben noch keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.)? Bis spätestens 01.07.2021 ist dies für alle gewerblichen Händler gesetzlich vorgeschrieben. Händler, welche noch keine USt.-ID hinterlegt haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Mit der USt.-ID entfällt die Steuerbescheinigung nach §22f UStG.

Als Händler auf meinfahrradmarkt.de müssen Sie sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie sind Händler mit Sitz in Deutschland.
  • Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
  • Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus einem anderen EU-Staat. Außerdem erzielen Sie einen innereuropäischen Gesamtumsatz von über 10.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig nehmen Sie nicht an dem besonderen Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (One-Stop-Shop, OSS) teil und erklären ihre deutschen Umsätze dort. 


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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.